Essen & Trinken am Arbeitsplatz: Rechte & Pflichten
Schnelle Stulle zwischen zwei Calls? Joghurt am Schreibtisch? Oder Mittagessen direkt vorm Bildschirm? Essen & Trinken am Arbeitsplatz gehört zum Alltag – sorgt aber auch immer wieder für Diskussionen. Denn zwischen Arbeitsschutz, Hygienevorschriften und betrieblicher Ordnung gibt’s einiges zu beachten. Was darf der Arbeitgeber untersagen? Wann wird die Kaffeepause zur echten Pause? Und ab wie viel Grad muss Wasser bereitgestellt werden?
Wir klären, was rechtlich gilt – und wie sich gesunde Versorgung, Sauberkeit und Rücksicht im Büroalltag unter einen Hut bringen lassen.

Was sagt das Gesetz zu Essen & Trinken am Arbeitsplatz?
Ob Mittagssnack im Büro oder Kaffee im Lager – erlaubt ist grundsätzlich, was nicht gegen geltende Vorschriften verstößt. Entscheidend sind dabei vor allem zwei Regelwerke:
Die ArbStättV schreibt vor, dass Arbeitsplätze sicher, hygienisch und menschengerecht gestaltet sein müssen. Das betrifft auch Pausenräume und den Zugang zu Trinkwasser. Essen direkt am Arbeitsplatz kann untersagt werden – etwa aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen.
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für die Gesundheit zu vermeiden. Auch hier gilt: Wenn Essen oder Trinken z. B. in einem Labor oder einer sensiblen Umgebung Risiken birgt, darf es eingeschränkt werden.

Kurz gesagt: Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, aber auch keinen Anspruch darauf, überall essen oder trinken zu dürfen. Der Arbeitgeber muss abwägen – und darf im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Regeln festlegen.
Arbeitsplatz ist nicht gleich Arbeitsplatz – Unterschiede bei den Regeln
Ob das Essen oder Trinken erlaubt ist, hängt auch vom Arbeitsumfeld ab:
| Arbeitsplatztyp | Trinken erlaubt? | Essen erlaubt? | Hinweise |
| Büro | ✅ meist ja | ✅ meist ja | Hygiene & Ordnung beachten |
| Produktion/ Werkhalle | ⭕ teils erlaubt | ❌ meist nicht | Gefahr durch Maschinen, Hygienevorschriften |
| Baustelle/ Außendienst | ✅ ja | ✅ ja | Pausenbereiche benutzen |
| Labor/ Medizinbereich | ❌ nein | ❌ nein | Strenge Hygiene- & Sicherheitsvorschriften |
| Empfang/ Kundenkontakt | ⭕ eingeschränkt | ⭕ eingeschränkt | Diskretion & Sauberkeit wahren |
Nicht erlaubt sind pauschale Verbote ohne konkrete Begründung.
Zählt Essen am Arbeitsplatz als Pause?
Der Snack nebenbei, der Lunch vorm Bildschirm, ein Kaffee zwischen zwei Mails – so sieht der Büroalltag oft aus. Doch rein arbeitsrechtlich gilt: Wer währenddessen weiterarbeitet, macht keine Pause. Das Arbeitszeitgesetz ist da klar: Eine Pause ist nur dann eine echte Pause, wenn Sie die Arbeit vollständig unterbrechen und sich erholen können.

Kurz erklärt – was zählt als Pause?
- Snacks & Getränke während der Arbeit
- keine Pause im Sinne des § 4 Arbeitszeitgesetz
- Mittagessen mit Unterbrechung der Arbeit
- zählt als gesetzlich vorgeschriebene Pause
- Essen holen während der Arbeitszeit:
- nur Pause, wenn die Arbeitszeit offiziell unterbrochen wird
- Pausenpflicht laut ArbZG:
- Nach 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause Pflicht
- Bei über 9 Stunden Arbeitszeit sind es sogar 45 Minuten
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Hygienevorschriften: Wer ist wofür verantwortlich?
Essen und Trinken am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage des Geschmacks – sondern auch der Hygiene. Besonders dort, wo viele Menschen gemeinsam essen, kochen oder sich Pausenräume teilen, kommt es auf klare Zuständigkeiten an.
- Bereitstellung hygienischer Pausenräume oder Teeküchen
- Regelmäßige Reinigung von Küchen, Pausenräumen und gemeinsam genutzten Oberflächen
- Ausstattung mit hygienischen Spül- und Entsorgungssystemen
- Mülltrennung sowie frische Schwämme, saubere Kühlschränke
- Kennzeichnungsmöglichkeit für Lebensmittel (z. B. Kühlschranketiketten)
- Lebensmittel hygienisch aufbewahren, nichts offen im Kühlschrank lagern
- Eigene Reste, Becher und Teller regelmäßig wegräumen
- Vor dem Essen Hände waschen – auch im Büro ein Muss
- Keine Essenskrümel oder -reste auf dem Schreibtisch zurücklassen
- Arbeitsplätze sauber hinterlassen
- Benutztes Geschirr direkt reinigen oder in die Spülmaschine stellen
- Keine Lebensmittellagerung am Arbeitsplatz
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Trinken bei Hitze: Ab wann muss der Arbeitgeber Wasser bereitstellen?
Gerade im Sommer stellt sich die Frage: Muss mein Arbeitgeber Trinkwasser zur Verfügung stellen?
Ja – unter bestimmten Bedingungen!
Laut Arbeitsstättenregel ASR A4.1 gilt:
- Ab 26 °C Raumtemperatur: Arbeitgeber sollen Getränke anbieten.
- Ab 30 °C Raumtemperatur: Arbeitgeber müssen aktiv Maßnahmen treffen (z. B. Getränkeversorgung, flexible Pausenzeiten).
- Ab 35 °C Raumtemperatur: Arbeit in Innenräumen ist nicht mehr zulässig, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Die Getränke müssen:
- alkoholfrei, temperaturangepasst und hygienisch einwandfrei sein
- idealerweise Wasser oder ungesüßte Getränke (keine Pflicht für Kaffee oder Softdrinks)

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